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   BVerwG, 16.02.2010 - 10 B 34.09   

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https://dejure.org/2010,12344
BVerwG, 16.02.2010 - 10 B 34.09 (https://dejure.org/2010,12344)
BVerwG, Entscheidung vom 16.02.2010 - 10 B 34.09 (https://dejure.org/2010,12344)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Februar 2010 - 10 B 34.09 (https://dejure.org/2010,12344)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf ein Rechtsgespräch und eine allgemeine Hinweispflicht des Gerichts aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf ein Rechtsgespräch und eine allgemeine Hinweispflicht des Gerichts aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 02.02.2010 - 10 B 18.09

    Prüfung einer Gruppenverfolgung; Tamilen in Sri Lanka

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2010 - 10 B 34.09
    Wegen der Einzelheiten wird zunächst Bezug genommen auf den den Bevollmächtigten des Klägers und der Beklagten bekannten Beschluss des Senats vom 2. Februar 2010 - BVerwG 10 B 18.09 -.
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2017 - 2 LA 67/16

    Berufungszulassungsverfahren; Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht im

    Die Entscheidung darf zudem - zur Vermeidung einer unzulässigen Überraschungsentscheidung - nicht auf Gesichtspunkte abstellen, mit denen ein gewissenhafter und sachkundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensablauf nicht zu rechnen brauchte (BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 2010 - 10 B 34.09 -, juris Rn. 6).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2022 - 2 LA 463/18

    Straßenausbaubeitragserhebung in Schleswig-Holstein; Entstehen der sachlichen

    Die Entscheidung darf des weiteren - zur Vermeidung einer unzulässigen Überraschungsentscheidung - nicht auf Gesichtspunkte abstellen, mit denen ein gewissenhafter und sachkundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensablauf nicht zu rechnen brauchte (BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 2010 - 10 B 34.09 -, juris, Rn. 6; vgl. nur Beschluss des Senats vom 29. September 2017 - 2 LA 67/16 -, juris, Rn. 17).
  • VGH Bayern, 30.10.2018 - 15 ZB 18.31200

    Gehörsrüge: Verständigungsprobleme mit Dolmetscher in der mündlichen Verhandlung

    Auch ist das Gericht hiernach nicht verpflichtet, seine Beweiswürdigung vorab mit den Beteiligten zu erörtern (BVerwG, B.v. 16.2.2010 - 10 B 34.09 - juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen, 28.05.2018 - 3 A 120/18

    Asyl; Gruppenverfolgung; Türkei; Kurde; Darlegung; rechtliches Gehör;

    Die Entscheidung darf zudem - zur Vermeidung einer unzulässigen Überraschungsentscheidung - nicht auf Gesichtspunkte abstellen, mit denen ein gewissenhafter und sachkundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensablauf nicht zu rechnen brauchte (BVerwG, Beschl. v. 16. Februar 2010 - 10 B 34.09 - , juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen, 23.10.2015 - 5 A 80/15

    Berufungszulassung; Asylverfahren; rechtliches Gehör; Überraschungsentscheidung;

    Der Entscheidung dürfen deshalb keine Tatsachen oder Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen sich die Beteiligten nicht äußern konnten (§ 108 Abs. 2 VwGO) und sie darf - zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung - nicht auf Gesichtspunkte abheben, mit denen ein gewissenhafter und sachkundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf nicht rechnen musste (u. a. BVerwG, Beschl. v. 16. Februar 2010 - 10 B 34.09 -, juris Rn. 6; BVerwG, Beschl. v. 28. Dezember 1998 - 9 B 370.98 -, juris Rn. 10 = Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 47).
  • OVG Sachsen, 26.11.2018 - 3 A 947/18

    Anhörungsrüge; gesetzlicher Richter; Gehörsverstoß; Überraschungsentscheidung

    2 Der aus Art. 103 Abs. 1 GG folgende Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfG, Beschl. v. 18. Januar 2011 - 1 BvR 2441/10 -, juris Rn. 10/11, und v. 30. Januar 1985 - 1 BvR 393/84 -, juris Rn. 10), ihnen Gelegenheit zu geben, sich vor einer gerichtlichen Entscheidung zum zugrundeliegenden Sachverhalt und zur Rechtslage zu äußern, und - zur Vermeidung von Überraschungsentscheidungen - nicht auf Gesichtspunkte abzuheben, mit denen ein gewissenhafter und sachkundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf nicht rechnen musste (st. Rspr., vgl. u. a. BVerwG, Beschl. v. 16. Februar 2010 - 10 B 34.09 -, juris Rn. 6, und v. 28. Dezember 1998 - 9 B 370.98 -, juris Rn. 10; Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 108 Rn. 19c m. w. N.).
  • VGH Bayern, 05.09.2018 - 15 ZB 18.32208

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen fehlender Verletzung rechtlichen

    Aus dem Recht auf rechtliches Gehör folgt aber weder ein Anspruch auf ein vertieftes Rechtsgespräch noch eine allgemeine Hinweis- oder Aufklärungspflicht des Gerichts (BVerwG, B.v. 16.2.2010 - 10 B 34.09 - juris Rn. 6; OVG Schleswig-Holstein, B.v. 29.9.2017 - 2 LA 67/16 - juris Rn. 20).
  • OVG Sachsen, 23.07.2021 - 5 A 875/20

    Befangenheit; rechtliches Gehör; nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

    Der Entscheidung dürfen deshalb keine Tatsachen oder Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen sich die Beteiligten nicht äußern konnten (vgl. § 108 Abs. 2 VwGO), und sie darf - zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung - nicht auf Gesichtspunkte abheben, mit denen ein gewissenhafter und sachkundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrens-verlauf nicht rechnen musste (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16. Februar 2010 - 10 B 34.09 -, juris Rn. 6; Beschl. v. 28. Dezember 1998 - 9 B 370.98 -, juris Rn. 10).
  • OVG Sachsen, 19.07.2016 - 3 A 32/15

    Wehrdienstverweigerung; Gewissensentscheidung; Aufklärungsrüge

    Die Entscheidung darf zudem - zur Vermeidung einer unzulässigen Überraschungsentscheidung - nicht auf Gesichtspunkte abstellen, mit denen ein gewissenhafter und sachkundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensablauf nicht zu rechnen brauchte (BVerwG, Beschl. v. 16. Februar 2010 - 10 B 34.09 -, juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen, 23.05.2018 - 3 A 507/18

    Erkenntnismittel; rechtliches Gehör; Aufklärungsrüge

    Die Entscheidung darf zudem - zur Vermeidung einer unzulässigen Überraschungsentscheidung - nicht auf Gesichtspunkte abstellen, mit denen ein gewissenhafter und sachkundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensablauf nicht zu rechnen brauchte (BVerwG, Beschl. v. 16. Februar 2010 - 10 B 34.09 - , juris Rn. 6).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.12.2019 - 2 LA 35/19

    Verstoß gegen das Gebot des rechtlichen Gehörs

  • VGH Bayern, 04.09.2018 - 15 ZB 18.32165

    Asylantrag wegen Konversion zum Christentum - erfolgloser Antrag auf Zulassung

  • OVG Sachsen, 24.02.2021 - 5 A 527/19

    Rechtliches Gehör; zur (hier fehlenden) Verpflichtung, sich in den

  • OVG Sachsen, 15.03.2016 - 3 B 302/15

    Zwangsgeldfestsetzung; Gehörsverletzung; Rechtsschutzinteresse; Züchtungsverbot;

  • OVG Sachsen, 04.01.2018 - 5 A 578/17

    Berufungszulassungsantrag im Asyl; Rückführung anerkannter Flüchtlinge nach

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.09.2020 - 1 LA 38/20

    Grundsätzliche Bedeutung einer Asylsache

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.05.2023 - 2 MB 2/23

    Verwerfung einer Anhörungsrüge: Vorherige Ankündigung über die Abänderung der

  • OVG Sachsen, 22.06.2018 - 3 B 184/18

    Aufenthaltsbeendende Maßnahme; Unterlassung der Abschiebung; Stellungnahmefrist;

  • OVG Sachsen, 14.09.2017 - 3 A 536/17

    Gehörsverstoß; grundsätzliche Bedeutung

  • OVG Sachsen, 06.04.2016 - 3 B 27/16

    Gehörsverstoß; Scheidungsurteil; Pakistan; Fälschung; Rücknahme

  • OVG Sachsen, 15.01.2019 - 4 B 296/18

    Gehörsausspruch; Heilkunde; Heilpraktiker; Erlaubnis; Widerruf;

  • OVG Sachsen, 05.11.2018 - 5 A 871/16

    Rundfunkbeitrag, Vermutung, Hinweispflicht; Überraschungsentscheidung;

  • OVG Sachsen, 23.03.2017 - 5 B 32/17

    Anhörungsrüge, rechtliches Gehör

  • OVG Sachsen, 24.04.2012 - A 5 A 764/10

    Gehörsrüge, Erkenntnismittel, zitierte Gerichtsentscheidungen, Quelle für

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